Dienstag, 15. August 2023

Aktualisierung unserer Richtlinie zu inaktiven Google-Konten

Google arbeitet ständig daran, Sie und Ihre privaten Informationen zu schützen. Wir bemühen uns, mithilfe unserer integrierten Sicherheitsmaßnahmen den unbefugten Zugriff auf Ihr Google-Konto zu verhindern. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Maßnahmen ist der strikte Umgang mit dem Datenschutz in allen unseren Produkten. Hierbei wird unter anderem die Speicherdauer Ihrer persönlichen Dateien und jeglicher zugehöriger Daten minimiert. Wir möchten Ihre privaten Informationen schützen und den Zugriff auf Ihr Konto durch Unbefugte bestmöglich verhindern, und zwar auch dann, wenn Sie unsere Dienste nicht mehr nutzen.

Daher stellen wir den Inaktivitätszeitraum für ein Google-Konto bei allen unseren Produkten und Diensten auf zwei Jahre um. Diese Änderung wird ab heute umgesetzt und gilt für alle inaktiven Google-Konten, d. h. für solche, bei denen seit mindestens zwei Jahren keine Anmeldung oder Nutzung mehr festgestellt wurde. Inaktive Konten mit allen darin enthaltenen Inhalten können ab dem 1. Dezember 2023 gelöscht werden.

Was dies für Sie bedeutet:

  • Sie sind von diesen Änderungen nur dann betroffen, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in Ihrem Google-Konto aktiv gewesen sind oder es seit mehr als zwei Jahren nicht mehr zur Anmeldung in einem Google-Dienst verwendet haben.
  • Die Änderungen treten zwar heute in Kraft, aber wir löschen Konten frühestens im Dezember 2023.
  • Falls Ihr Konto als inaktiv angesehen wird, senden wir sowohl an diese E-Mail-Adresse als auch an Ihre E-Mail-Adresse zur Kontowiederherstellung (sofern vorhanden) mehrere Erinnerungs-E-Mails, bevor wir Maßnahmen ergreifen oder Kontoinhalte löschen. Diese Erinnerungs-E-Mails werden mindestens acht Monate vorab gesendet.
  • Nachdem ein Google-Konto gelöscht wurde, kann die Gmail-Adresse des gelöschten Kontos nicht mehr zum Erstellen eines neuen Google-Kontos verwendet werden.

So sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto aktiv bleibt

Die einfachste Methode ist, sich mindestens einmal alle zwei Jahre in Ihrem Google-Konto anzumelden. Wenn Sie das innerhalb der letzten zwei Jahre getan haben, wird Ihr Konto als aktiv angesehen und nicht gelöscht.

Ihr Konto bleibt auch aktiv, wenn Sie:

  • Eine E-Mail lesen oder senden
  • Google Drive verwenden
  • Ein YouTube-Video ansehen
  • Ein Foto teilen
  • Eine App herunterladen
  • Die Google Suche verwenden
  • „Über Google anmelden" verwenden, um sich in der App oder dem Dienst eines Drittanbieters anzumelden

Es gibt einige Ausnahmen von dieser Richtlinie, z. B. ein Google-Konto mit YouTube-Kanälen, -Videos oder -Kommentaren, ein Konto mit einer Geschenkkarte mit Geldwert oder ein Konto mit einer veröffentlichten App, wie z. B. ein Konto, das eine App im Google Play Store hostet. Weitere Ausnahmen von dieser Richtlinie finden Sie hier.

Google bietet außerdem Tools zum Verwalten Ihres Google-Kontos sowie Möglichkeiten zur Sicherung Ihrer Daten. Sie können beispielsweise mit dem Google Datenexport Ihre Daten herunterladen oder mit dem Kontoinaktivität-Manager planen, was mit Ihren Daten geschehen soll, wenn Sie für eine bestimmte Zeit nicht aktiv waren.

Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen, Ihr Konto aktiv zu halten, sofern Sie das wünschen. Daher informieren wir Sie rechtzeitig, sollte sich diese Änderung auf Ihr Konto auswirken. Bevor ein Konto gelöscht wird, senden wir Benachrichtigungen per E-Mail an das Google-Konto sowie an die E-Mail-Adresse zur Kontowiederherstellung (sofern vorhanden). Achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail-Adresse zur Kontowiederherstellung aktuell ist.

Weitere Informationen

Viele Grüße
Das Google Konten-Team

Mit dieser E-Mail informieren wir Sie über wichtige Änderungen, die Ihr Google-Konto und Ihre Google-Dienste betreffen.

© 2023 Google Ireland Ltd, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland.



Dienstag, 2. Mai 2023

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Richtlinien verstößt. Die URL
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Das Blogger-Team